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Urheberrecht- Unterlassungsverpflichtung und Schadenersatzpflicht von YouTube laut LG Hamburg

By 3. September 2010November 20th, 2015Internetrecht, Urheberrecht

Das Landgericht Hamburg ( LG Hamburg, Entsch. v. 03.09.2010 – 308 O 27/09) verurteilte die „YouTube LLC.“ als Betreiberin der Plattform „YouTube“ sowie die „Google  Inc.“ als Alleingesellschafterin der  „YouTube LLC.“ dazu, es zu unterlassen, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, die von Nutzern hochgeladen und veröffentlicht wurden. Es bestehe auch eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht.

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael