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Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte

By 1. Juli 2015November 20th, 2015Soforthilfe - Internetrecht

Abmahnung erhalten?

I. Was ist zu tun?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da dies weitere Kosten auslösen könnte.
Prüfen Sie zunächst, ob der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf berechtigt ist.
Stimmt die Anschrift mit Ihrer überein? Haben Sie überhaupt Internetzugang?
Waren Sie zum Beispiel am betreffenden Tage zu Hause?
Dann klären Sie, wer alles Zugang zum Computer hatte.
Zwar sind Sie als Anschlussinhaber zuerst einmal verantwortlich, jedoch ist es möglich bei einer nachweisbaren Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten, z.B. einen WG-Bewohner, diesen Schaden an diesen weiterzureichen.

Reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist.

II. Reaktionsmöglichkeiten

1. Als Erstes können Sie den Abmahner um Verlängerung der Reaktionsfrist bitten, falls diese zu kurz bemessen wurde. Begründen Sie Ihr Anliegen damit, dass man Ihnen wenigstens eine angemessene Frist zur Prüfung/Überprüfung des Vorwurfs zugestehen muss, da die Abgabe einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung verlangt wird, die für Sie weitreichende Pflichten nach sich zieht. Eine Reaktionsfrist zwischen sechs bis zehn Tage sollte gewährt werden.

2. Sie können die Abmahnung zurückweisen. Dies sollten Sie aber nur dann tun, wenn Sie nicht der Anschlussinhaber sind bzw. nachweislich niemand aus Ihrer Familie/WG u.a. an diesem Tag den Anschluss benutzt hat. Die Nachweise hierfür müssen hieb-und stichfest sein.

3. Sollte der Vorwurf berechtigt sein, ist die Abgabe der Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung geboten. Spätestens jetzt sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung bindet Sie dreißig Jahre an Ihre Erklärung, ohne dass z.B. eine sich in der Zukunft verändernde Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Um dies zu vermeiden und Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten, kann eine Erklärung modifiziert werden. Dies sollten Sie in professionelle Hände geben, zumal hierdurch auch die Gefahr von Mehrfachabmahnungen gebannt werden kann.

Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: www.advocati-it.de

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne