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Arbeitsrecht – Die Bewerbung zur Berufsausbildung

By 1. Juli 2015November 20th, 2015Ratgeber Arbeitsrecht

Die übliche Bewerbung besteht aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf und aus Anlagen, in denen Zeugnisse und andere Dokumente enthalten sein können. Das Bewerbungsanschreiben sollte eine DIN A4 Seite umfassen. Es versteht sich von selbst, dass diese Seite weder Flecken, noch Fehler aufweisen darf. Auch sollten starke Raucher eine Möglichkeit suchen, die gesamte Bewerbung frei von Rauchgeruch zu halten. Folgende Formstandards sind unbedingt einzuhalten: Für die Schrift kann Times Roman oder Arial bei einer Schriftgröße von 12 genommen werden. In der ersten Zeile des Anschreibens erscheint der Vor-und Nachname des Bewerbers. Rechts davon steht das aktuelle Datum. In der zweiten und dritten Zeile ist die vollständige Adresse anzugeben, zuerst die Straße mit der Hausnummer, danach die Postleitzahl und der Wohnort. Darunter können nun die Kontaktdaten genannt werden. In der 12. Zeile wird der Name der Ausbildungsstelle geschrieben, falls bekannt in der 13. Zeile der Name des Ansprechpartners. Hierunter erscheint die Strasse mit Hausnummer, hiernach dann in der 15. Zeile die Postleitzahl und der Ort. In der 20. Zeile kann der Betreff benannt werden. Spätestens ab der 25. Zeile sollte nun der Bewerber einen kurzen Text formulieren. Hierin sollte er mitteilen, wie er auf die Ausbildungsstelle aufmerksam geworden ist und warum er sich gerade für diese Stelle interessiert. Wichtig ist es natürlich dem Arbeitgeber bereits jetzt schon durch eine wohl überlegte Formulierung von der Geeignetheit für diese Ausbildung zu überzeugen. Zwischen dem letzten Satz und der Grußformel kommt ein Absatz. Das Anschreiben endet mit der Grußformel und der Unterschrift, die aus dem vollständigen Namen besteht. Fortsetzung folgt.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne