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Arbeitsrecht – Längere Ladenöffnungszeiten am Arbeitsplatz

By 1. Juli 2015November 20th, 2015Ratgeber Arbeitsrecht

Ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen als Verkäuferin. Unser Arbeitgeber beabsichtigt längere Ladenöffnungszeiten im neuen Jahr, insbesondere vor den Feiertagen. Bin ich verpflichtet, seinem Verlangen nachzukommen?

Des einen Freud, des anderen Leid. Während sich Kunden über längere Ladenöffnungszeiten freuen, müssen Angestellte im Einzelhandel weitere Einschnitte in ihre Freizeitgestaltung befürchten. Daher stellt sich für viele Angestellte die Frage, was darf der Arbeitgeber überhaupt. Die Gewerbeordnung gibt hierüber Auskunft. Hiernach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleitung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen einschlägigen Vorschriften nicht anderes festgelegt ist. Haben die Vertragsparteien also die Arbeitszeit z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung konkret festgelegt, kann der Arbeitgeber hiervon nicht ohne Weiteres abweichen. Dies ist ihm nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers erlaubt oder gegebenenfalls durch eine Änderungskündigung.

Fehlen konkrete Regelungen ist der Arbeitgeber innerhalb seines Direktionsrechts berechtigt, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen. Bei der Ausübung des Direktionsrechtes muss der Arbeitgeber sich jedoch in den Grenzen des billigem Ermessens halten. Dies bedeutet, dass er sowohl seine Interessen als auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und miteinander abwägen muss. Zudem muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund anführen können, der auch nicht willkürlich sein darf. Für eine Verlagerung der Arbeitszeit in die Abendstunden könnte der Arbeitgeber z.B. betriebliche Gründe anführen. Jedoch hat er zu berücksichtigen, inwieweit schutzwürdige familiäre oder gesundheitliche Belange des Arbeitnehmers entgegenstehen. Insbesondere, ob die Betreuung minderjähriger Kinder abgesichert werden kann, spielt eine entscheidende Rolle. Auch sind Arbeitsschutzvorschriften, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz u.v.m. zu beachten und einzuhalten.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne