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Ferienjobs

Arbeitsrecht – Ferienjobs

By Ratgeber Arbeitsrecht

Ich bin sechzehn und gehe noch zur Schule. Während der Sommerferien will ich mir etwas dazu verdienen. Wie viele Stunden am Tag darf ich arbeiten und was muss ich noch beachten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gibt darüber Auskunft, wann und wie lange Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Jugendliche, alle 14 bis 18 Jährigen, dürfen bis zu vier Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten. Die Obergrenze liegt bei vierzig Stunden in der Woche beziehungsweise acht Stunden am Tag. Jugendliche dürfen nur in Ausnahmefällen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr beschäftigt werden. Solche Ausnahmefälle sind zum Beispiel, Beschäftigungen in Gaststätten, im Schaustellergewerbe, in Mehrschichtbetrieben, in der Landwirtschaft sowie in Bäckereien und Konditoreien. Um hier jobben zu dürfen, muss der Jugendliche zudem über sechzehn Jahre sein. Auch sind Ferienjobs an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Lässt der Arbeitgeber Jugendliche jobben, hat er sicherzustellen, dass Jugendliche bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden dreißig Minuten Pause einhalten. Sechzig Minuten Pause steht den Ferienjobbern bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden zu. Als Ruhepause zählt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens fünfzehn Minuten. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden.

Zudem gibt es Arbeiten die für alle Jugendlichen grundsätzlich tabu sind. Hierzu zählen Akkordarbeiten und gefährliche Arbeiten, Arbeiten, die mit Kälte, Nässe, Hitze, Erschütterungen, gefährlichen Stoffen und gefährlichen Maschinen verbunden sind. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Schüler sind während ihres Ferienjobs unfallversichert. Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden in der Regel nicht abgeführt. Nicht vergessen sollte man, dass auch Ferienjobs steuerpflichtig sind. Diesbezüglich sollte der Ferienjobber sich rechtzeitig beraten lassen.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne