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Filesharing

Filesharing – 15 € pro Titel Schadenersatz laut LG Hamburg (08.10.2010, Az.: 308 O 710/09)

By Internetrecht

Das Landgericht Hamburg hatte in seiner Entscheidung darüber zu befinden, wie hoch der Schadenersatz für eine fiktive Lizenzgebühr sei, wenn Musiktitel im Internet illegal angeboten würden. Hier wurde über Werke der Künstler „Rammstein“ und „Westernhagen“ entschieden. Das Gericht zog einen Vergleich zu einer üblichen Lizenzgebühr, wie ihn die Gema verlange und kam so zu einer Lizenzgebühr von 15 € pro Titel.

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Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahnel

Filesharing: AG Magdeburg verurteilt zu Abmahnkosten von EUR 853,00 (AG Magdeburg, Urteil vom 12.5.2010 – Az.140 C 2323/09)

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Das Amtgericht Magdeburg (AG Magdeburg, Urteil vom 12.5.2010 – Az.140 C 2323/09) hat in einem Rechtsstreit über die Kosten einer Abmahnung  zu entscheiden. Im Streit stand Schadenersatz für das Anbieten eines Werkes auf einer Internettauschbörse in Höhe von EUR 3.275,58 (hypothetische Lizenzgebühr) und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 853,00. Die Deckelung der Anwaltskosten nach § 97a Abs.2 UrhG kam nicht in Betracht.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Filesharing: LG Magdeburg spricht Schadenersatz von 3.000,00 € und Anwaltskosten zu

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Manchmal kann ein einzelner Musiktitel durchaus 22 € kosten. Etwa dann, wenn man diese Musiktitel auf Internettauschbörsen anbietet, sogenanntes Filesharing. Das Landgericht Magdeburg entschied am 17.03.2010 (Az.7 O 2274/09), dass ein Vater und dessen volljähriger Sohn zur Erstattung von insgesamt 3.000,00 € Schadenersatz an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) verpflichtet seien.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael